Gesetzesänderung
Neue Regelungen für Kinderbetreuung in Schwechat
Mit den neuen Regelungen in der Tagesbetreuungsordnung für Kinder verbessern sich die Möglichkeiten für Eltern und Obsorgebrechtigte in Niederösterreich.
SCHWECHAT. Das Land Niederösterreich hat kürzlich bedeutende Änderungen in der Tagesbetreuungsordnung für Kinder bekannt gegeben.
Die Gesetzesänderung, die am 17. November 2022 beschlossen wurde, zielt darauf ab, ein qualitativ hochwertiges und leistbares Bildungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Obsorgeberechtigte zu schaffen und somit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Die Neuerungen beinhalten folgende Eckpfeiler:
- Erweiterung des Ferienbetriebs auf 8 Wochen ab Sommer 2023.
- Ab September 2023 wird die Vormittagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Tagesbetreuungseinrichtungen kostenfrei angeboten.
- Ab September 2024 werden Kindergärten auch für 2-Jährige geöffnet. Die Gruppengröße im Kindergarten wird auf 22 Kinder reduziert, und der Personalschlüssel in Kleinkindgruppen beträgt 1 Betreuer: 5 Kinder.
- Aufgrund der Kinderbetreuungsoffensive wird ab September 2023 die Betreuung in den Tagesbetreuungseinrichtungen bis 13.00 Uhr kostenlos angeboten. Das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung sind von dieser neuen Gesetzesregelung nicht betroffen und daher weiterhin kostenpflichtig.
Der Gemeinderat hat die Änderungen der Tagesbetreuungsordnung, einschließlich der
Anpassung der Ferienbetreuung im Sommer, genehmigt.
Zudem wurden folgende monatliche Beiträge für die Nachmittagsbetreuung beschlossen:
- Von 7:00 bis 13:00 Uhr: Kostenlos
- Von 7:00 bis 15:00 Uhr: 54 Euro
- Von 7:00 bis 16:00 Uhr: 86 Euro
- Von 7:00 bis 17:00 Uhr: 97 Euro
Das Entgelt für die Verpflegung und der Spiel- und Beschäftigungsbeitrag werden ebenfalls
monatlich eingehoben.
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