Bei Minusgraden
Welpe in Simmering stundenlang auf Balkon gesperrt
Stundenlang harrte ein kleiner Welpe bei Minusgraden auf einem Balkon einer Simmeringer Wohnung aus – von der Besitzerin war zunächst keine Spur. Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr öffneten schließlich die Wohnung und retteten den unterkühlten Vierbeiner.
WIEN/SIMMMERING. Wie das Wiener Veterinäramt und Tierschutz am Freitag, 12. Jänner, berichtete, kam es vor Kurzem zu einem schweren Fall von Tierquälerei. Stundenlang musste ein kleiner Zwergpudel-Welpe bei Minusgraden auf einem Balkon einer Simmeringer Wohnung ausharren. Nachbarn, die das Jaulen des armen Vierbeiners bemerkten, alarmierten dann die Polizei.
Diese verständigten daraufhin das Veterinäramt, eine Amtstierärztin wurde zur Adresse geschickt, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen. Die Besitzerin konnte in der Zwischenzeit von der Polizei erreicht werden. Diese gab an nicht zu wissen, wann sie wieder nach Hause kommen wird, wurde berichtet.
Wohnung geöffnet, Welpe gerettet
Da das Jaulen immer leiser wurde, entschlossen sich Polizei und Feuerwehr schließlich dazu, die Wohnung zu öffnen, um den Hund zu retten. Dabei fanden sie einen vier Monate alten Zwergpudel-Welpen – nur 1,5 Kilogramm schwer – der bei minus 7,5 Grad Celsius seit Stunden auf den Balkon gesperrt war. Das Wasser in seiner Schüssel war bereits gefroren.
In der Zwischenzeit traf die Besitzerin doch noch ein. Bei der Einvernehmung kam heraus, dass sie den Hund nicht nur auf dem zwei Quadratmeter großen Balkon ausgesperrt, sondern dass sie ihn zudem wenige Tage zuvor illegal aus Serbien importiert hatte. Sofort wurde der Zoll informiert und der Welpe beschlagnahmt. Der Hund wurde dem Grenztierarzt vorgestellt. Er darf aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht in Österreich bleiben, sondern muss nach Serbien zurückgebracht werden.
Besitzerin droht heftige Geldstrafe
Aus gegebenem Anlass informiert das Veterinäramt daher: Welpen aus Drittstaaten müssen für die Einreise nach Österreich gültig gegen Tollwut geimpft sein. Dies ist ab Vollendung der 12. Lebenswoche möglich. Frühestens 30 Tage nach der Impfung muss eine serologische Untersuchung gemacht werden, die die Schutzwirkung der Tollwutimpfung bestätigt. Erst drei Monate nach dieser Untersuchung darf der Welpe nach Österreich gebracht werden – das bedeutet frühestens mit sieben Monaten!
Im obenstehenden Fall drohen der Besitzerin von Seiten des Veterinäramts Anzeigen wegen Tierquälerei und Strafen bis zu 7.500 Euro. Da der Hund auch illegal in die EU geschmuggelt wurde, muss der Hund nun verzollt werden und zusätzlich droht eine saftige Strafe wegen eines Zollvergehens.
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