Kärntner Bauordnung ungültig?
Ein stark lärmverursachender Zimmereibetrieb, trotz widersprechendem Lärmgutachten. Erweiterung geplant vielleicht schon genehmigt.
Im Jahre 2006 wurde eine stark lärmverursachende Zimmerei, direkt in unserer Nachbarschaft, in der Ortschaft Landfraß/Unterbuch, in verbautem Gebiet, widerrechtlich genehmigt. Es wurden, ohne behördliche Genehmigung auf Weidegebiet mehrere LKW-Container aufgestellt, in der Hochwasser-Gefahrenzone (gelb/rot). Nicht genehmigte Erdsaufschüttungen von ca. 10 bis 12 m, am Abhang der Uferböschung des Landfraßbaches, in der Hauptsaison, vorgenommen. Wir und unsere Urlaubsgäste waren wochenlang durch LKW, extremen Lärm, Abgase und Staub ausgesetzt. Unsere Einwände wurden von der Baubehörde abgeschmettert. Meine Hinweise auf die extreme Gefährdung der Kinder in der gegenüberliegenden Kellerwohnung wurden mit dem Hinweis, "interessiert mich nicht, ich will diesen Betrieb", für den des noch keine Baubewilligung gab, abgewiesen. Der Bau wurde fertiggestellt, allerdings entsprach er nicht der Baubewilligung, er war um 3m zu hoch. Keine Einwände der anwesenden Behördenvertreter, damit war der Bau genehmigt, trotz negativem Befund des Betriebstypologischen Gutachtens, ich zitiere, "die zu erwartenden Immissionen (Lärm) liegen sehr am Grenzwert, eine mögliche Belästigung liegt somit über dem Widmungsmaß"! Nach 3 Jahren, solange dauert ein Einspruch beim Verwaltungsgericht, das Urteil, "Spruch: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeiten aufgehoben". Nun steht der Betrieb und soll nun erweitert werden. Die Landesregierung hat keine Einwände, somit dürfte der weite Weg zum Verwaltungsgericht abermals zu begehen sein.
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