Abschiebung von Tina nach Georgien, eine Schande für den Rechtsstaat Österreich
Unmenschlichkeit der Regierung, ein Widerspruch zur Charta der Grund- und Menschenrechte
Seit 2013 kämpfe ich für Gerechtigkeit für Patienten. Erfolglos! Ich habe nun die Vereinten Nationen eingeschaltet. Wehret den Anfängen, sagte einmal ein Bundespräsident. Wenn sich solche Praktiken, ein 12 jähriges Mädchen, das hier geboren ist, in ein Land abzuschieben, dessen Sprache es nicht einmal spricht, dann ist das eine Menschenrechtsverletzung der übelsten
Art.
Mein Schreiben an den
Hohen Kommissar der Vereinten Nationen
Beschwerde wegen Amtsmissbrauch und Willkür durch die österreichische Justiz, kontinuierliche Missachtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2012/C02)De 26.10.2012 Amtsblätter der EU C 326/391.
Die Vereinten Nationen sind für hunderte Österreicher die einzige und letzte Hoffnung auf Wiederherstellung der Bürgerrechte in diesem Land. Es herrscht Beamtendiktatur in der Justiz und in verschiedenen Behördenämtern!
Die österreichischen Justiz hat ein System des Unrechts geschaffen, um Ärzte, Gutachter, Rechtsanwälten und sich selbst ein außerordentliches hohes, durch nichts gerechtfertigtes, zusätzliches Einkommen zu verschaffen, zum Nachteil von, durch Ärztefehler schwerst geschädigten Patienten. Auch auf anderen Gebieten, wie Konsumenten- und Verbraucherschutz herrschen die gleichen Missstände.
Wer sich dem entgegenstellt und faire Verfahren fordert, dem wird durch unglaubliche, rechtswidrige Methoden und Maßnahmen, darunter auch die Anwendung von psychischer Folter, Entmündigungsversuche, Klagen wegen Verleumdung, psychische Untersuchungen, (ich leide unter Querulantenwahn) Androhung von bis zu 5 Jahre Gefängnis, Antrag auf Sicherheitsverwahrung durch den Arzt, 100 Justizschreiben in 2 Jahren, alles genommen. Finanziell und gesundheitlich ruiniert, auch ein Suizid wird in Kauf genommen, ich würde sagen angestrebt. Harte Worte, doch zu 100% nachweisbar. Meine eigene Rechtsanwältin Frau Dr. A. W. erklärte am Ende des letzten Prozesstages 2018 vor Gericht, nachdem sie durch ein Störmanöver meinen Antrag auf Vorlesung der Beweise für Ärztefehler erfolgreich unterbunden hatte, ich zitiere: „Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten findet an diesem Gericht keine Anwendung, wenden sie sich an den EUGH, vielleicht dort“! Die Richterin beendete nach dieser Aussage, ohne weitere anstehende Zeugen zu befragen, die Verhandlung, „das Urteil ergeht schriftlich“.
So sieht Gerechtigkeit im Allgemeinen in Österreich aus! siehe
www.unrecht.at
www.susanne-zach.at
https://www.mandelbaum.at/buch.php?id=635
Fritz Pirker
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