Junger Alkolenker vor Gericht
Während Staatsanwalt Karl Wurzer eine generalpräventiv strenge Bestrafung forderte, sah Richter Peter Kotynski in der schmerzvollen Reue des Beschuldigten doch einen maßgeblichen Milderungsgrund.
BEZIRK. (IP) Ursprünglich hatte das Pärchen aus dem Bezirk Scheibbs vor, am 5. September 2009 nach dem Feuerwehrfest in Oberndorf an der Melk das Auto stehen zu lassen und zu Fuß zum Elternhaus des 20-Jährigen zu gehen. Dann, nach dem Konsum von zwei Krügeln und vier Seiteln Bier beziehungsweise noch zehn Schnäpsen, beschloss der Führerschein-Neuling wegen des Regens – „Da hat´s volle Kanne geschüttet“ – doch mit dem Auto etwa 100 Meter weiter zum Wohnhaus der 19-Jährigen zu fahren. Mit mehr als zwei Promille verlor der Lenker die Kontrolle über das Fahrzeug, mit dem er in der Dunkelheit auf regennasser Straße rund 120 km/h d´rauf hatte. Nach einem Ausritt in die Wiese stürzte der Wagen in ein Flussbett. Während der Beschuldigte mit leichten Verletzungen davon kam, verstarb seine Freundin wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen.
Bedingte Freiheitsstrafe
Für ihn sei ein Lebenstraum zerbrochen, erklärte sein Verteidiger. Sein mit den Tränen kämpfender Mandant sei schon hart genug gestraft, dass die Unfallstelle nur wenige Meter von seinem Elternhaus entfernt liege und er täglich an diese Katastrophe erinnert werde.
Auch für den Richter wog dieser menschliche Aspekt mildernd. Er verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten kombiniert mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an und akzeptierte die geforderten 1000 Euro als Ersatz für die Begräbniskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.
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