Drogenauftrag aus dem Knast gescheitert
Bereits vorbestrafter 18-Jähriger wurde wegen versuchten "Deals" verurteilt.
ST. PÖLTEN. Aus dem Polizeianhaltezentrum (u. a. Inhaftierung bei Verwaltungsübertretungen) in St. Pölten erhielt ein zweifach vorbestrafter 18-Jähriger den Auftrag, für einen Häftling „Gras“ zu besorgen und es Ende Jänner 2019 einem Kurier in einem Supermarkt zu übergeben. „Hilfsbereit“ organisierte der Beschäftigungslose eine kleine Menge Cannabis, weihte einen 19-jährigen Bekannten in das Vorhaben ein und machte sich mit diesem auf den Weg in den Supermarkt.
"Wortlose" Übergabe
„Da sind zwei Burschen auf mich zugekommen und einer hat mir wortlos ein Päckchen übergeben“, schilderte der Drogenkurier als Zeuge am Landesgericht St. Pölten. Er war jedoch nicht alleine in das Geschäft gekommen. Polizeibeamte waren bereits informiert, dass einem Hausarbeiter des Anhaltezentrums Drogen angeboten worden waren. In ihrer Begleitung begab sich der Kurier in den Supermarkt, wo unmittelbar nach der Übergabe für die beiden Burschen die Handschellen klickten.
„Warum macht man das mit zwei Vorstrafen?“, wollte Richter Markus Grünberger von dem 18-Jährigen wissen, der anscheinend kein Entgelt für das Gras erhalten hatte. Die Antwort blieb ihm der Angeklagte schuldig. Den 19-Jährigen konnte Herr Rat diesmal nicht befragen, da dieser es vorzog, beim Prozess unentschuldigt nicht zu erscheinen.
„Durch einen Hausarbeiter Suchtgift hineinzubringen, gefällt mir gar nicht“, meinte Grünberger. Er verurteilte den 18-Jährigen zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, seinem Einkommen entsprechend zu je vier Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), wobei sich die relativ kleine Suchtgiftmenge strafmildernd auswirkte (nicht rechtskräftig).
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