Nach Anzeige von Emmaus ermittelt Staatsanwaltschaft

Nach Bekanntwerden von strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen einen Mitarbeiter der Emmausgemeinschaft St. Pölten/Notschlafstelle JUMP! wurde dieser mit 19. Februar 2013 fristlos entlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Emmausgemeinschaft St. Pölten hat maximales Interesse an der raschen und lückenlosen Aufklärung der Verdachtsfälle.

Aus diesem Grund hat Emmaus in den vergangenen drei Monaten eng mit Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen gearbeitet. In Abstimmung mit dem Amt der NÖ Landesregierung/ GS 6 erfolgte der Neuaufbau des Betreuungsteams in der Notschlafstelle.

Zeugenvernehmungen der Landespolizeidirektion Wien, Stadtpolizeikommando Donaustadt, am 17. und 18. Februar 2013 hatten mehrere schwerwiegende Verdachtsfälle gegen einen Mitarbeiter der Emmausgemeinschaft St. Pölten ergeben. Zum Schutz der Gäste und MitarbeiterInnen der Emmausgemeinschaft haben Vorstand und Geschäftsführung die notwendigen Konsequenzen gezogen:

- Kontaktaufnahme mit der Polizei am 17./18. Februar 2013

- Meldung an die zuständige Fachaufsichtsbehörde (Land NÖ GS 6) am 18. 2. 2013

- Entlassung des Mitarbeiters mit 19. 2. 2013

- Betretungsverbot des Mitarbeiters für alle Emmaus-Standorte

- Anzeige beim LG St. Pölten am 19. 2. 2013

Die Ermittlungen in der Angelegenheit wurden mittlerweile an sie Staatsanwaltschaft Wien übergeben. Die Emmausgemeinschaft hat alle zur Verfügung stehenden Informationen an die Staatsanwaltschaft St. Pölten beziehungsweise an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet und wird dies auch weiterhin tun.

„Ob es bei den Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien substantiell neue Erkenntnisse gibt, entzieht sich unserer Kenntnis", so Emmaus-Geschäftsführer Karl Rottenschlager. Alle weiteren Schritte sind Sache der Strafverfolgungsbehörde. Jegliche Spekulation, ob sich verschiedene Verdachtsmomente erhärten, würde zum gegebenen Zeitpunkt die Arbeit der ermittelnden Behörden erschweren oder behindern. Alle im Raum stehenden Beschuldigungen oder Verdächtigungen werden Gegenstand der Hauptverhandlung sein.

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