Ex-Obmann vom Vorwurf der Untreue freigesproche
Während die Ermittlungen gegen den Obmann der Waldgenossenschaf Matzen auf Hochtouren laufen, endete das Strafverfahren gegen den ehemaligen Obmann der Waldgenossenschaft Hohenruppersdorf im 2. Rechtsgang mit einem Freispruch.
HOHENRUPPERSDORF/KORNEUBURG (mr). Wie das Bezirksblatt in der Ausgabe Nr. 14 berichtete, wurde der ehemalige Obmann der Waldgenossenschaft Hohenruppersdorf wegen des Vergehens der Untreue zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Demnach soll er ca. 14.000 Euro ohne Rechtsgrund vom Konto der Genossenschaft auf sein Privatkonto überwiesen haben.
Der dagegen erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Wien statt, hob das Urteil auf und verwies die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Korneuburg zurück.
Freispruch rechtskräftig
Der nunmehrige Richter Franz Furtner beurteilte den Sachverhalt – allerdings nach Vernehmung weiterer Zeugen – jedoch völlig anders. Er nahm als erwiesen an, dass der Fehlbetrag von ursprünglich 35.000 Euro einerseits durch erbrachte Eigenleistungen des Obmannes und andererseits dadurch gedeckt seien, dass der Angeklagte Dritte für Aufforstungs- und Strohpressarbeiten „schwarz“ bezahlt habe. Ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse als Obmann könne daher nicht angenommen werden. Der Freispruch ist rechtskräftig!
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