Ex-Politiker nach Prozess enthaftet
Ein früher Politiker und Betreiber einer Tischlerei saß bis letzte Woche in Untersuchungshaft. Nun wurde der Beschuldigte am Landesgericht St. Pölten zu einer bedingten Haftstrafe verdonnert und wurde enthaftet.
BEZIRK. Da ein ehemaliger Unternehmer aus dem Bezirk Scheibbs, laut Staatsanwalt Karl Fischer, durch bewusstes Nichterscheinen vor Gericht eine jahrelange Verschleppung seines Verfahrens bewirkte, musste der 59-Jährige zuletzt in Untersuchungshaft. Von dort vorgeführt, nahm er nun gemeinsam mit seiner 55-jährigen Gattin auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten Platz.
Zur Debatte stand unter anderem ein Antrag der Angeklagten auf Insolvenzentgeltsicherung bei der IAF Service GmbH (früher: Bundessozialamt) im Jahre 1999, in dem sie rund 890.000 Euro Firmenpension forderte. Als ihr Antrag in dieser Höhe abgewiesen wurde, beschritt sie alle Instanzen des Rechtsweges. Abgeschlossen habe diese Pensionsvereinbarung ihr Ehegatte als Geschäftsführer seines Betriebes im Jahre 1990. Mit einem Dienstzettel vom März 1998 sei diese Vereinbarung schließlich wieder in Kraft getreten. Für Fischer handelte es sich dabei um das Verbrechen des versuchten schweren Betruges. Sowohl der Dienstvertrag als auch der Dienstzettel seien unrichtige Beweismittel und hätten nur dazu gedient, noch möglichst viel Kapital aus der insolventen GmbH, über die im April 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, herauszuholen.
Schuldspruch durch Schöffen
Der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger verurteilte die Beschuldigte in diesem Zusammenhang zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (nicht rechtskräftig). Ihr Gatte, ein ehemaliger Lokalpolitiker, wurde diesbezüglich als Beitragstäter verurteilt, wobei er auch wegen falscher Zeugenaussagen vor Gericht schuldig gesprochen wurde.
Ebenfalls seit Jahren anhängig war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der ehemalige Unternehmer, der nun von der Notstandshilfe sein Dasein finanziert, habe Ende 1997 in finanziell bereits sehr schwierigen Zeiten nicht nur alle Arbeitnehmer, sondern auch sich selbst und seine Frau gekündigt, obwohl das Dienstverhältnis des Ehepaares nie wirklich beendet worden sei. Mit ihrer Abfertigungen in Höhe von rund 64.000 Euro habe der Geschäftsführer die entsprechenden Zahlungen an seine Gläubiger verringert.
Auch in diesem Fall für schuldig erkannt, verurteilte der Senat den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren (nicht rechtskräftig).
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