Ex-Stewardess demolierte das Auto ihrer Nachbarin!
Sie könne sich wegen angeblichen Alkoholkonsums nicht mehr erinnern
Ihren Zorn über eine Überwachungskamera, die ein AUA-Pilot vor der gemeinsamen Wohnsiedlung montiert hatte, ließ am 18.2. eine 58-jährige ehemalige Flugbegleiterin am PKW ihrer völlig unbeteiligten Nachbarin (einer bereits pensionierten Kollegin) aus.
SCHWECHAT/KORNEUBURG (mr). Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Korneuburg kam heraus, dass die Angeklagte Schwechaterin die Heckscheibe einschlug, einen Kotflügel eintrat und die Lackierung des Wagens ihrer Nachbarin zerkratze. Sachschaden: über 3.800 Euro. Sie habe nach dem Besuch des Kontrollarztes bei einem Standl „einen“ Grog getrunken und könne sich wegen ihrer angeblichen Alkoholunverträglickeit an den Vorfall nicht mehr erinnern, verantwortete sich die von Staranwalt Peter Philipp verteidigte Angeklagte. Richter Martin Bodner regelte diese schwere Sachbeschädigung im Wege einer sogenannten Diversion: wenn sie eine Geldbuße von 600 € binnen 14 Tagen zahlt und den Schaden innerhalb eines halben Jahres gutmacht, wird
das Verfahren eingestellt; sie gilt dann weiterhin als unbescholten. Mit den eigenen und den Kosten der Gegenseite kommt der Spaß wohl auf einiges über 5.000 €, ein teurer Spaß.
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