Polizeikommandant verurteilt

- Deutlich im Urteil:
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Härte gegenüber einem Tullnerfelder Polizeikommandanten zeigte eine Wiener Richterin und verurteilte ihn zu 18 Monaten bedingt, was er noch nicht annahm.
TULLNERFELD/WIEN (tw). 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Urkundenfälschung und Fälschung eines Beweismittels, so lautete letztendlich das Urteil des Landgerichts für Strafsachen in Wien am 21. Mai gegen den ehemaligen Postenkommandanten einer Tullnerfelder Polizeiinspektion.
Es wurde ihm die Intervention in der Strafsache eines Angehörigen zur Last gelegt, nachträgliche Eintragungen in Dienstanweisungen von Mitarbeitern sowie die mutwillige Beschuldigung eines Gruppeninspektors und von Beamten vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA). Durch zahlreiche Zeugen untermauert, darunter auch Bezirkskommandantin Sonja Fiegl, führten die Aussagen zu dem unerwartet hohen Richterspruch. Und wie Richterin Martina Hahn und Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter ausführten „die Uneinsichtigkeit“ und „das völlig fehlende Unrechtsbewusstsein“ des Beschuldigten. Das Urteil gegen den Kommandanten ist noch nicht rechtskräftig, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden – der bedingt Verurteilte und sein Rechtsanwalt Gernot Steiner verweigerten jegliche Stellungnahme zu dem Urteil.
Vom Beschuldigten zum Geschädigten
Schwerwiegend waren Zeugenaussagen, wonach der Kommandant seinen Verwandten nach einer Rauferei nicht wie angegeben auf der Polizeiinspektion einvernommen hatte, sondern im heimischen Wohnzimmer. Danach tauchte der Name seines Verwandten plötzlich nicht mehr als Beschuldigter auf, sondern als Geschädigter.
Außerdem hatte der Postenkommandant dem Erstermittler sogar den Fall entzogen. Aufgrund des völligen Geständnisses eines zweiten beschuldigten Polizisten, wurde dieser mit nur sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe versehen. Dieser nahm das Urteil auch an.
„Grüße aus Miami“
Glück hatte vermutlich noch der verurteilte Kommandant, der von einem Zeugen mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit durch den Diskothekenbesitzer V. konfrontiert wurde. Dies fand jedenfalls keinen Eingang in das Urteil.
Dem leitenden Polizisten wurde vorgeworfen, dass er sich Urlaubsreisen von V. bezahlen hat lassen, nach einer in der Polizeiinspektion eingelangten, von beiden unterzeichneten Postkarte „Grüße aus Miami“ und es war unter den Kollegen ein offenes Geheimnis, dass der Kommandant und V. „gute Freunde“ wären.
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