Wahlschwindel in Eichgraben?
EICHGRABEN (ag). Verwunderung herrschte im Haushalt Maralik, als ein Informationsblatt der Grünen Eichgraben eintrudelte: prangte darauf doch der Vermerk „Mit amtlichen Mitteilungen“. „Unfair“, befand Helga Maralik, selbst im Gemeinderat (GLU) aktiv. Würden doch diese Sendungen an Haushalte zugestellt, die sonst keine Wahlwerbung erhalten - ein Nachteil für diejenigen Wahlwerber, die sich korrekt verhalten würden. Mit einem Schreiben wandte sie sich an die Post, diese möge den Missbrauch abstellen.
Post: Nicht als amtliche Mitteilung behandelt
Post-Pressesprecher Stephan Fuchs beteuert, dass durch diesen Vermerk nicht mehr Haushalte erreicht werden: „Der Aufdruck „mit amtlichen Mitteilungen: Wahlinformationen“ kennzeichnet eine Sendung nicht unbedingt als „Amtliche Mitteilung“ und kann somit nur als „Info.Post“ versandt werden. Dadurch sollte diese Sendung nicht an die Werbeverzichter zugestellt werden. Ist das in Ausnahmefällen doch passiert, kann es sein, dass sich der Zusteller durch den Aufdruck unsicher war, und deshalb
– sicher ist sicher – die Sendungen zugestellt hat.“ Es werde aber, wie von Frau Maralik gewünscht, eine entsprechende Information an die Mitarbeiter weitergeleitet.
Grüne: Wahlprozedere ist wichtig
Barbara Skala (Grüne Eichgraben) versteht die Aufregung nicht ganz: „Das machen doch andere auch. Unsere Zeitung enthält wichtige Informationen zum Wahlhergang. Zum Beispiel, dass bei der Gemeinderatswahl Namensrecht vor Parteirecht gilt. Bei den Namensgleichheiten in Eichgraben kann es da schon zu Verwirrungen kommen.“
Bgm. Martin Michalitsch (VP) stellt jedenfalls klar: „Die Grünen haben mich nicht gefragt, und ich hätte dem auch keinen amtlichen Status gegeben. Unsere ÖVP-Zeitung wird diesen Vermerk jedenfalls nicht tragen.“
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