Neue Gesetzeslage
Ansturm auf Kindergärten führt zu Herausforderungen
Das vom Land Kärnten neu überarbeitete Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz tritt im September in Kraft. Trotz vieler positiver Aspekte werden die Kindergartenbetreiber vor große Herausforderungen gestellt.
BEZIRK ST. VEIT. In der Marktgemeinde Liebenfels stehen vier Kindergartengruppen und vier Kleinkindergruppen unter der Führung der Bimbulli Betreuungs-GmbH. Bisher waren die Einrichtungen auch Kindern ausserhalb der Gemeinde zugänglich. Das wird ab Herbst nicht mehr möglich sein, führt sogar dazu, dass Geschwisterkinder keinen Platz mehr bekommen und natürlich zu Ärger bei den betroffenen Eltern.
Für Kinder aus der Gemeinde
"Durch die beitragsfreie Kinderbetreuung melden viele Eltern verständlicherweise ihr Kind ganztags an", sieht sich Geschäftsführerin Brigitte Eberhard vor ein großes Problem gestellt, "und wir müssen jetzt mit den Eltern den Betreuungsbedarf erheben, um zu sehen wie wir das Personal einteilen." Es entsteht ein enormer Aufwand, denn jede Situation muss individuell betrachtet werden, um die beste Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. "Wir möchten wir so vielen Kinder wie möglich von berufstätigen Eltern aus Liebenfels einen Betreuungsplatz gewähren", ist sie fest entschlossen.
Vorteile im Gesetz
Grundsätzlich sieht Brigitte Eberhard viele Vorteile in dem neuen Gesetz, vor allem eine Angleichung der Mindestlöhne und somit eine einheitliche Bezahlung für alle Kindergartenpädagogen in Kärnten. "Wir haben den großen Vorteil, dank der Bemühungen der Gemeinde, auch immer genügend Ersatzpersonal zu haben", erklärt sie, "und natürlich gilt mein Dank auch den Kollegen und Kolleginnen, die so flexibel sind einzuspringen, wenn es notwendig ist."
Personalproblem
In Guttaring sieht Bürgermeister Günter Kernle ein großes Personalproblem auf die Kindergärten zukommen. Dort werden eine Kleinkindergruppe und eine Kindergartengruppe von der Caritas betrieben. "Es ist sicher schön für die Eltern, wenn sie keinen Kindergartenbeitrag mehr zahlen müssen", ärgert sich Kernle, "aber es bleiben ja trotzdem Kosten für die Gemeinde übrig und das Land schiebt die Verantwortung einfach auf die Gemeinden ab".
"Nicht einverstanden mit Gesetz"
Noch ist in Guttaring kein Kind abgewiesen worden, aber auch hier lautet die Devise, dass die in der Gemeinde heimischen Kinder Vorrang haben. Das Problem wird erst sichtbar werden, wenn die Gruppen verkleinert sind und mehr Personal benötigt wird. Auch, wenn sich die Löhne für die Pädagogen laut dem neuen Gesetz verbessern werden, wird es weiterhin die größte Hürde sein, genügend gutes Personal zu finden. "Ich bin mit dem neuen Gesetz überhaupt nicht einverstanden", ist stellt der Gemeindechef klar, "eine zusätzliche Gruppe könnten wir mit den derzeitigen Bedingungen nicht auf die Beine stellen."
Gruppen ohnehin voll
In Weitensfeld hat das neue Gesetz keine Auswirkungen, denn die Gruppen sind immerhin schon seit Jahren voll. Laut Leiterin Tanja Dörflinger muss sie immer wieder Eltern absagen, wobei auch hier die Kinder aus der Gemeinde den Vorrang haben. "Das große Problem in Weitensfeld ist, dass wir auch die schulische Nachbetreuung im Haus haben," erlärt Tanja Dörflinger, "solange es keine Ganztagsschule im Ort gibt wird das auch so bleiben." Denn mit den Schulkindern gemeinsam, darf eine bestimmte Anzahl an Kindern in der Betreuung nicht überschritten werden. Wenn die Gruppen nun verkleinert werden müssen, wird dieses Problem auch in Weitensfeld noch größer werden.
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