Krankenhaus St. Veit
Besuche nur mit negativem COVID-Test möglich
Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit gibt es eine an die neuen COVID-Maßnahmen angepasste Besucherregelung.
ST. VEIT. Auf Basis der jüngsten Novelle zur 4. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums müssen Besucher einen negativen COVID-Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test vorweisen. Patienten werden gebeten, bei Vorhandensein ihren aktuellen Covid-19 Antigen- oder PCR-Test mitzubringen.
Die neuen Regeln
Es gibt unter anderem neue Besuchszeiten am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit: Nämlich von 15 bis 17 Uhr. Pro Patient ist ein Besuch pro Tag möglich. Mitzubringen sind der Nachweis eines negativen Antigen-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder ein Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anmeldung unbedingt beim Stationsstützpunkt vor Betreten des Patientenzimmers. Während des Besuches ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregeln sind einzuhalten. Vor und nach Betreten des Krankenhauses und der Station sind eine Händedesinfektion durchzuführen Im Sinne des Patienten- und Mitarbeiterschutzes werden Angehörige und Besucher ersucht, Patienten erst nach einer Aufenthaltsdauer von drei Tagen zu besuchen.
Die Ausnahmen
Begleitpersonen müssen ebenfalls einen negativen Test vor Betreten des Krankenhauses vorzuweisen. Ausnahmen für einen negativen Testnachweis gelten für Begleitpersonen bei einer Entbindung sowie bei Besuchern von Patienten in lebenskritischen Situationen bzw. im palliativen Bereich oder der COVID-Station. Erforderlichen Testungen können nicht im Krankenhaus durchgeführt werden. Patienten werden gebeten, bei Vorhandensein ihren aktuellen Covid-19 Antigen- oder PCR-Test mitzubringen.
Schutz von Patienten und Personal
„Die strenge Besuchsregelung dient zum Schutz unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter“, erklärt die Krankenhausleitung. Der Zugang zum Spital ist nur über dem Haupteingang in der Spitalgasse möglich. Beim Betreten und während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus besteht die Verpflichtung eine FFP-2-Maske zu tragen. Ein Zwei-Meter-Sicherheitsabstand ist insbesondere im Lift, in den Wartebereichen und bei Gesprächen einzuhalten.
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