Radfahren mit Kindern
Biken mit dem Nachwuchs

- Wer die Radfahrprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf ab dem 10. Lebensjahr alleine mit dem Bike unterwegs sein.
- Foto: Foto: Pixabay/Sylwia Aptacy
- hochgeladen von Manuela Molk
Kinder sind gerne mit dem Rad unterwegs. Welche gesetzlichen Regelungen müssen dabei aber beachtet werden?
Kinder benötigen viel Bewegung. Da bietet sich natürlich das Rad als Möglichkeit zur sportlichen Betätigung bestens an. In diesem Zusammenhang spielt aber auch die Sicherheit der Kids eine wesentliche Rolle. Wir haben bei Chefinspektor Walter Schlintl vom Bezirkspolizeikommando St. Veit nachgefragt, wie die Gesetzeslage bezüglich Kinder und Radfahren aussieht.
Radfahren in Begleitung
Selbständiges Radeln ist in Österreich erst ab dem 10. Lebensjahr erlaubt, sofern das Kind auch die Fahrradprüfung absolviert hat. Der Fahrradausweis kann aber bereits ab dem 9. Lebensjahr erworben werden, wenn das Kind die vierte Klasse Volksschule besucht. Ansonsten ist selbstständiges Radeln erst ab dem 12. Lebensjahr möglich. ,,Bevor es das erste Mal auf die Straße geht, sollten Kinder das Radfahren schon sehr gut beherrschen, da man beim Fahrradfahren mehrere Aufgaben gleichzeitig meistern muss. Zudem sind Kinder auch viel schneller abgelenkt und reagieren oftmals noch spontan“, erklärt Chefinspektor Walter Schlintl.
Freiwillige Radprüfung
Ab dem 9. Lebensjahr haben Kinder die Möglichkeit, eine freiwillige Radprüfung abzulegen, die in der Regel von den Volksschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogrammes durchgeführt wird. Die Radprüfung setzt sich aus einem theoretischen bzw. einem praktischen Teil zusammen, bei einem erfolgreichen Bestehen wird den Kids dann der Radfahrausweis ausgehändigt.
Radhelm und sonstige Ausrüstung
Für Kinder bis zum 12. Geburtstag gilt die Radhelmpflicht, auch wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt oder in einem Fahrradanhänger befördert werden. ,,Darüber hinaus sollte man auch die weiteren Ausrüstungsbestimmungen beachten. Dazu gehören Reflektoren (vorne weiß bzw. hinten rot), gelbe Reflektoren an Speichen und Pedalen, eine Klingel, zwei Bremsanlagen, die voneinander unabhängig sind, sowie Licht bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht“, so der Fachmann.
Kinder am Fahrrad befördern
Bis zum Alter von acht Jahren dürfen Kinder in einem Kindersitz transportiert werden. Dabei ist es wichtig, dass dieser mit dem Fahrradrahmen fest verbunden ist und hinter dem Sattel montiert wird. Ein Fahrrad-Kindersitz sollte über ein Gurtsystem verfügen, das ein Kind nicht leicht öffnen kann, außerdem sollte der Sitz einen höhenverstellbaren Beinschutz sowie eine Lehne zum Abstützen des Kopfes haben. Eine praktische Ergänzung zum Rad sind Fahrradanhänger, die aber eine geeignete Rückhalteeinrichtung sowie eine 1,5 Meter hohe Fahnenstange mit einem leuchtfarbenen Wimpel, Rückstrahler (vorne weiß, hinten rot bzw. gelbe Rückstrahler auf den Seitenflächen), ein rotes Rücklicht sowie eine Radblockiereinrichtung aufweisen müssen.
Unterwegs mit Scooter & Co
Mit einem Microscooter oder Roller dürfen Kinder ab dem 8. Lebensjahr unterwegs sein. Befahren werden dürfen allerdings nur Gehsteige und Gehwege sowie Wohn- und Spielstraßen. Dabei ist zu beachten, dass keine FußgängerInnen dadurch gefährdet oder behindert werden.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.