Hörzendorfer See
Freier Seezugang für zwei Jahrzehnte gesichert
Straßenverlegung der Hörzendorfer Straße beseitigt Unfall- und Gefahrenstelle bei Gasthaus am See – Freier Seezugang und öffentliche Fußgängerverbindung sichergestellt.
ST. VEIT. Der Hörzendorfer See im Bezirk St. Veit ist in Kärnten als ruhiges Kleinod der Naturbelassenheit bekannt und beliebt. Nahezu direkt am See liegt auch ein Gasthaus. Allerdings trennt die L72 Hörzendorfer Straße, die direkt davor eine einspurige Engstelle darstellt, nicht nur das Gasthaus vom See, sie verläuft genau zwischen dem Betrieb und der dazugehörigen Seeterrasse, sodass das Personal beim Servieren zur Seeterrasse jeweils die Landesstraße queren muss. Sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für das Servicepersonal stellte diese Situation bisher eine große Unfall- und Gefahrenquelle dar.
Lösung präsentiert
„Jetzt liegt eine Lösung am Tisch, durch die wir die gefährliche Engstelle beseitigen, gleichzeitig aber auch den öffentlichen Zugang zum See bewahren können“, berichtet Straßenbaureferent Martin Gruber. Auf Initiative des Liegenschaftseigentümers wurde eine mögliche Verlegung der Hörzendorfer Straße in Richtung Osten erarbeitet und heute grundsätzlich in der Landesregierung genehmigt. Die dafür benötigten privaten Grundflächen sollen dem Land vom Liegenschaftseigentümer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Realisierung der Straßenverlegung wird vom Eigentümer finanziert und durch das Land Kärnten überwacht und fachlich begleitet, sodass am Ende des Bauprojekts die neue Straßenanlage ohne Probleme übernommen werden kann. Bodenmarkierungen, Verkehrs- und Sicherheitsschilder sowie Hinweistafeln werden vom Land Kärnten beauftragt und finanziert.
Freier Seezugang
Gleichzeitig mit der Entschärfung dieser Gefahrenstelle bringt das Projekt aber einen weiteren Vorteil mit sich. „Wir konnten uns darauf einigen, dass an der Ostseite des Sees auf 20 Jahre hin ein freier Seezugang errichtet wird, um die Interessen der Bevölkerung zu wahren“, ist Gruber erfreut. Für den öffentlichen Fußgängerverkehr soll entlang des derzeitigen Straßenverlaufs unbefristet und uneingeschränkt eine Wegverbindung zur Verfügung gestellt werden. Das Servitutsrecht für den Gehweg wird zugunsten der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan grundbücherlich gesichert. Sobald der Grundtausch auch vom Kärntner Landtag genehmigt wurde, soll mit der Detailplanung und raschen Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. „Eine gelungene Kooperation von öffentlichen und privaten Stellen, die Synergien nutzt, Verkehrssicherheit bringt und der Bevölkerung für Jahrzehnte einen freien Seezugang sichert“, so Gruber abschließend
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.