Bezirksgericht St. Veit
Gerichtsvorsteher Herbert Müller wechselte in den Ruhestand
Herbert Müller, Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichtes St. Veit, ging in Pension. Nachfolger ist Richter Walter Fritz aus Obermühlbach.
ST. VEIT. Mit Ende jenes Monats, in dem ein Richter 65 wird, wird dieser in den dauernden Ruhestand versetzt. Der Chef des Bezirksgerichtes St. Veit Herbert Müller wurde nun mit 1. September in die Pension verabschiedet. "Im letzten Jahr habe ich mit meiner Pensionierung noch gehadert, aber inzwischen freue ich mich auf die vielen Freizeitaktivitäten, die ich nun machen kann." Radfahren, Wandern und die Jagd zählen zu seinen größten Hobbys.
Für den Dienstbetrieb zuständig
Als Gerichtsvorsteher war Müller neben den Verhandlungen für den ganzen Dienstbetrieb zuständig. Am Bezirksgericht St. Veit, das über drei Verhandlungssäle verfügt, arbeiten neben dem Vorsteher noch vier weitere Richter. Familienangelegenheiten wie Scheidung, Besuchs- oder Kontaktrecht, Zivilverhandlungen wie Verkehrsunfälle, Grenzstreitigkeiten, Mängel bei Bauten sowie Strafsachen kommen zur Verhandlung.
Der Vermittler
Müller stammt nicht aus einer Juristenfamilie, die Faszination für den Beruf kam erst nach dem Studium. "Während der Gerichtspraxis habe ich bemerkt, welch interessanter Beruf das ist. Man ist Friedensrichter, ist Vermittler im Familienbereich und schafft einen Interessenausgleich zwischen den Streitparteien. Die Strafjustiz ist ein eigenes Kapitel. Wenn Gesetze verletzt werden, ist das natürlich zu ahnden."
Gab es wesentliche Veränderungen in den letzten drei Jahrzehnten? "Die einzelnen Verfahren wurden aufwendiger. Gesetze wurden novelliert und den gegebenen Lebenssituationen angepasst. In manchen Bereichen sind die Leute streitbarer geworden", führt Müller das unter anderem auf mehr Rechtsschutzversicherungen zurück.
Gibt es einen Fall, der ihm besonders in Erinnerung geblieben ist? "Bei einer Scheidungsverhandlung hatten wir nach dem Einvernehmen der beiden Ehegatten das Gefühl, dass sie sich noch mögen. Das Problem war, dass sie bei einem Elternteil wohnten und sich diese in die Ehe einmischten. Wir empfahlen eine eigene Wohnung", erzählt Müller, dass die Ehe bei der Verhandlung nicht geschieden wurde. "Dem Rat der drei anwesenden Juristen folgte das Ehepaar. Zumindest bei mir wurde die Ehe bis heute nicht geschieden."
Natürlich gebe es auch unangenehme Verhandlungen und Entscheidungen, die belasten und berühren, "vor allem bei Kindesabnahmen. Aber zum Glück kommt dies nicht jeden Tag vor, das würde man nicht aushalten".
Neuer Gerichtsvorsteher in St. Veit
Richter Walter Fritz folgt Müller als Gerichtsvorsteher nach. Der gebürtige Metnitztaler, der in Obermühlbach wohnt, ist seit vielen Jahren am Bezirksgericht St. Veit tätig.
Hat Müller einen Rat für seinen Nachfolger? "Wir kennen uns seit vielen Jahren, sind befreundet. Ich war Verfechter einer kollegialen Amtsführung", sagt Müller. Man habe ein ausgesprochen gutes Betriebsklima in St. Veit. "St. Veit gehört zu den Gerichten im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz, das am schnellsten die Erledigungen macht."
Zur Person
Herbert Müller lebt in St. Veit, ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Müller stammt aus der Oststeiermark, seine Gattin ist Kärntnerin. Nach dem Studium und den vier Jahren Ausbildung zum Richter, nahm er eine Stelle in Kärnten an. "Ich dachte, nach zwei Jahren verlasse ich Kärnten wieder. Aber es gefiel mir so gut, daher haben wir uns in St. Veit niedergelassen. Ich sah die Vorzüge Kärntens: Schnell am See, im Skigebiet und am Meer."
Von 1987 bis 2003 war Müller als Richter im Bezirksgericht St. Veit tätig. Von 2003 bis 2009 stand er an der Spitze des Bezirksgerichtes Feldkirchen. Seit April 2009 leitete Müller das Bezirksgericht St. Veit. Vor zwei Jahren wurde Müller der Titel Hofrat verliehen.
Das Bezirksgericht St. Veit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie, unabhängig vom Streitwert, für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig. Dazu zählen fahrlässige Körperverletzung oder Diebstahl.
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