Guttaring war ein echter Vorreiter

Bezirksfeuerwehrkommandant Egon Kaiser | Foto: KK
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Rauchwarnmelder seit 1. Oktober Pflicht. Guttaringer sind
positive Vorbilder.

Ein neues Gesetz, welches mit 1. Oktober in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass in Kärntner Neubauten (Häuser und Wohnungen) Rauchwarnmelder anzubringen sind. Verpflichtend sind diese für Wohnräume, Flure und Wohnküchen.

Pionierarbeit
Egon Kaiser, St. Veits Bezirksfeuerwehrkommandant, startete bereits vor zwölf Jahren eine Rauchmelderaktion in der Marktgemeinde Guttaring. "Schon damals konnten wir bei uns rund 700 Rauchwarnmelder in zahlreichen Haushalten anbringen", so der Guttaringer.
Die Idee kam ihm damals bei einem Urlaub in Schweden, wo das Anbringen von Rauchwarnmeldern bereits gang und gäbe war. "Ich war schon immer für Selbstschutz", so der Feuerwehrmann. "Dieses Gesetz war mehr als überfällig."

Dem nicht genug
Deshalb begrüßt Kaiser auch die Gesetzes-Erweiterung in Kärnten, welche vorsieht, dass auch in bestehenden Wohnungen und Häusern bis 30. Juni 2013 Rauchwarnmelder angebracht werden müssen. Denn: "Aus meiner jahrelangen Erfahrung bei der Feuerwehr weiß ich, dass durch diese Präventionsmaßnahme oft Schlimmeres verhindert werden kann."
Nun sei es wichtig, dass Aufklärungsarbeit für den Kauf betrieben werde, so der Experte. Die WOCHE hat eine Checkliste für Sie zusammengestellt.

Zur Sache
Checkliste für
den Kauf von Rauchmeldern:

10 Jahre Produkt-
Lebensdauer

5 Jahre Garantie
Geprüft und zertifiziert durch VdS 3131 (vfdb 14-01)
(Sehr wichtig!)

Mindestalarm-Lautstärke von
85 db(A)
Automatische Selbstüberwachung sollte integriert sein

Melder prüft sich selbst auf Verschmutzung

Bezirksfeuerwehrkommandant Egon Kaiser | Foto: KK
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