Haftungsfalle Ehrenamt: Jetzt antworten die Anwälte!
Egal welcher Verein: Funktionäre tragen Verantwortung!
ST. VEIT (stp). Vereine leisten einen großen Beitrag zur Gemeinschaft im Ort. Die Funktionäre investieren ehrenamtlich ihre Freizeit in die Vereinsaktivitäten und sind auch für vieles verantwortlich. In den letzten vier Wochen haben Vereinsvertreter aus dem Bezirk in der WOCHE zu verschiedensten Themen Stellung bezogen und über ihre Aufgaben und die damit verbundene Haftung gesprochen.
"Dahinter steckt mehr Aufwand, als man meinen möchte. Es wird alles von den Behörden überprüft und festgestellt, ob Risiken vorhanden sind", weiß etwa der Obmann des SCA St. Veit, Björn Wilhelmer Zitter. Der Verein errichtet derzeit einen neuen Erlebnisspielplatz und muss sich dabei an zahlreiche Richtlinien halten.
Auch Dietmar Koban, Kassier beim Sparverein im Hirter Braukeller, musste sich vor wenigen Jahren intensiv mit einer Änderung der Rechtslage befassen. Die Legitimation der Sparer sorgte für Unruhen. Viele Sparvereine in der Gegend lösten sich deshalb sogar auf. "Damals haben wir überlegt, ob wir aufhören oder weitermachen. Es gab viele kritische Stimmen und wir haben dadurch auch vereinzelt Mitglieder verloren, die sich nicht ausweisen wollten", so Koban.
Zur Sache
In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:
1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.
2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.
3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.
Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.
Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at
Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE.
Mehr zum Thema:https://www.meinbezirk.at/haftungsfalle-ehrenamt
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