Jugenschutzgesetz wird kritisiert

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Morgen soll das neue Jugendschutzgesetz vom Kärntner Landtag beschlossen werden. Doch es gibt auch kritische Stimmen von Seiten der Elternvereine und der Gastronomie. Vor allem die Lockerung der Augehzeiten wird kritisiert.

Kommt das neue Gesetz, so gibt es keine begrenzten Ausgehzeiten für Jugendliche ab 16 mehr, Jugendliche ab 14 dürfen ohne Aufsichtsperson bis 1 Uhr (statt bis Mitternacht) an öffentlichen Orten oder Veranstaltungen unterwegs sein. Die Diskussion rund um diese neuen Regelungen war jetzt Grund für die JVP Althofen, einen Runden Tisch zu veranstalten, zu dem Jugendliche so wie Eltern, Polizei und Gastronomen geladen waren.

Aus der Gastronomie kamen kritische Worte. "Das neue Gesetz bedeutet für uns mehr Aufwand", erklären Elisabeth Kastler und Walter Pacher vom "Overtime" in Althofen. Sie sehen Schwierigkeiten mit der Regelung, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille haben dürfen. "Das wird wird mit der neuen Regelung sicher nicht besser. Oft kommen die Jugendlichen ja schon betrunken in die Lokale." Alexander Benedikt, Präventionsbeamter der Polizei, weiß, dass dieses Umfeld problematisch ist. "Niemand kann nur beim Hinschauen erkennen, wie viel Promille jemand hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Wirte sichtlich betrunkenen Jugendlichen keinen Alkohol mehr ausschenken", so Benedikt.

Von Seiten der Eltern wird die Lockerung der Ausgangszeiten aus einem anderen Grund kritisiert: "Die Jugendlichen werden durch die Diskussion glauben, dass sie ein verbrieftes Recht darauf haben, unbegrenzt ausgehen zu dürfen", merkt Evelyn Kometter von der Frauenbewegung Kärnten an. "Das Jugendschutzgesetz gibt aber nur eine Richtung vor. Wie lange die Jugendlichen wirklich ausgehen dürfen, bestimmen immer noch die Eltern", erklärt Labg. Claudia Wolf-Schöffmann.

Ein weiteres Spannungsfeld sieht JVP-Obmann Sebstian Schuschnig in der neuen Bestimmung, die sogar 14-Jährigen die Möglichkeit gibt, länger auszubleiben. "Bisher war vorgeschrieben, dass die Jugendlichen zu einer fix vorgegebenen Zeit zu Hause sein müssen. Jetzt müssen sie um 1 Uhr erst die Veranstaltung verlassen, die Zeit, die sie für den Heimweg benötigen, kann laut neuem Gesetz nämlich extra einberechnet werden", so Schuschnig. Seiner Meinung nach läuft die Diskussion um die Ausgehzeit am eigentlichen Thema, nämlich dem Schutz der Jugendlichen, vorbei: "Wenn ich in der Stadt von einem Betrunkenen zusammengschlagen werde, ist es mir ziemlich egal, wie spät es zum Tatzeitpunkt ist."

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