Schulen aus dem Bezirk St. Veit wurden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet
Die Schulen erhielten das Gütesiegel „Singende-Klingende-Schule".
BEZRIK ST. VEIT. Insgesamt 104 Kärntner Schulen konnten vor kurzem mit dem Gütesiegel „Singende-Klingende-Schule" ausgezeichnet werden. Die gemeinsame Initiative des Landesschulrates für Kärnten mit dem Kärntner Sängerbund zeichnet damit alljährlich jene Schulen aus, die das gemeinsame Singen an ihren Bildungsstätten nachhaltig und qualitativ ansprechend fördern und pflegen.
2.000 Sänger auf der Bühne
Siegi Hoffmann, Koordinator für Musikerziehung an den Pflichtschulen Kärntens und Initiator dieses Projektes konnte bei der Gütesiegelüberreichung die besten Darbietungen eines optionalen Chorwettbewerbes prämieren. Die Verleihung fand im Rahmen des großen "Singenden-Klingenden-Schulvhorfestivals" mit 62 Chören und über 2.000 jungen Sängern statt.
Gütesiegel für St. Veiter Schulen
Das Gütesiegel 2016 in der Region St. Veit erhielten die VS/BZ Metnitz, VS Liebenfels, VS Kappel, VS St.Salvator, VS Friesach, VS Meiselding, VS St.Veit, VS Straßburg, VS Weitensfeld, NMS Althofen, NMS Friesach, BR/BRG St. Veit und das BG Tanzenberg.
Erfolgreiches Gütesiegel
Die Einführung eine Gütesiegels für jene Kärntner Schulen, in denen das gemeinsame Singen nachweislich und auch qualitativ ansprechend gepflegt und gefördert wird, zeigt bereits im zweiten Jahr nach dem Start dieser Initiative großen Erfolg. Mit dieser Aktion soll den vielen engagierten Pädagogen für ihren Einsatz im Dienste der Musik und unserer musikalischen Jugend gedankt werden. Auch das Engagement der Schulleitung, die dazu die Rahmenbedingungen schafft, soll mit diesem Gütesiegel gewürdigt werden.
• Die Schüler der Schule werden für das gemeinsame Singen begeistert und es wird auch auf Stimmhygiene Wert gelegt (im Regelunterricht oder an Aktionstagen).
• Die Führung von Klassenchören oder einem Schulchor ist in der Stundentafel der Schule gewährleistet. Singaktionen (z.B. morgentliches Singen) werden regelmäßig durchgeführt.
• Vorzuweisende Aktivitäten des vokalen Musizierens innerhalb und außerhalb der Schule.
• Qualitätssicherung in Form von Fortbildungen für die verantwortlichen Lehrer sind vorzuweisen.
• Teilnahme bei regionalen und landesweiten Singaktionen (z.B. Schulchorfestival, Jugendsingen, Stimmbogen-Aktion) sind erwünscht.
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