Kindergärtnerinnen droht Jobverlust im Sommer
St. Veiter Kindergärtnerinnen sollen stempeln gehen. Grüne sind über diese Idee von Gerhard Mock empört. Die AK warnt vor arbeitsrechtlichen Einbußen.
ST. VEIT. Die Auslagerung der Kindergärten der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan im Jahr 2010 in die BÜM Kindergarten GmbH sorgte am Donnerstag für einen Schlagabtausch im Landtag. Barbara Lesjak, Landtagsabgeordnete der Grünen, sagt: "Um Personalkosten zu senken, will der Bürgermeister nun Kindergärtnerinnen über den Sommer stempeln schicken". Mock hält dagegen: "Wenn im Juli nicht genügend Kinder anwesend sind, können auch nicht alle Kindergärtnerinnen beschäftigt werden."
Laut dem Bürgermeister sollen maximal sieben Kleinkindpädagoginnen betroffen sein. "So genau kann man das nicht sagen, einige Kindergärtnerinnen bauen im Juli jene Überstunden ab, die sie über das Jahr angehäuft haben", sagt Mock. Laut dem Bürgermeister soll das für die Betroffenen kein Problem darstellen und die Gemeinde würde sich etwa 40.000 Euro an Personalkosten ersparen.
Befristete Verträge
Die betroffenen Kindergärtnerinnen werden im Herbst wieder angestellt. "Sie erhalten einen befristeten Dienstvertrag bei der BÜM. Auch etwaige Lohnsteigerungen werden berücksichtigt", sagt Mock und weiter: "Die Verträge sind rechtlich in Ordnung. Das Gehalt orientiert sich an den Kindergärtnerinnen. Auch in anderen Institutionen gibt es derartige Arbeitsverhältnisse." Pädagoginnen, die einst bei der Stadt angestellt wurden, sind laut dem Bürgermeister nicht in neue Verträge überführt worden.
Arbeitsrechtsexperte Maximilian Turrini von der AK-Kärnten warnt hingegen vor derartigen "Kettenverträgen". "Auf den ersten Blick hat man bei solchen Verträgen keinen finanziellen Nachteil. Dennoch haben die Verträge Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Ansprüche. Wer etwa über zwei Jahre bei einem Unternehmen angestellt ist, hat einen längeren Kündigungsschutz. Ab 25 Jahren hat man beispielsweise Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche." Ein weiteres Problem könnte auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld sein. "Wenn jemand noch Resturlaub hat, ruht für diese Zeit der AMS-Bezug", erklärt Turrini.
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