Geballte Infos zum Erben und Schenken

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Großer Andrang herrschte jetzt bei der Infoveranstaltung zum Thema Erb- und Schenkrecht im Fuchspalast St. Veit.

"Goldene Zeiten für Erben" brechen an - möchte man meinen. Denn in Kärnten standen noch nie so viele Immobilien zum Vererben an wie jetzt. Doch nicht immer verläuft der Prozess der Übergabe reibungslos: Nur 42 Prozent der Vererber haben ihren Nachlass bereits geregelt. Auf eigene Faust ein Testament zu erstellen, kann einige Tücken bergen - deshalb empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Um ein paar Informationen über dieses Thema weiterzugeben, luden jetzt die Rechtsanwaltskammer Kärnten und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Zusammenarbeit mit der WOCHE St. Veit in den Fuchspalast. Der Andrang war groß: Das Thema Erb- und Schenkrecht lässt niemanden kalt.

Den Anfang machten die beiden Experten der Alpen-Adria-Universität, Johannes Zollner und Johannes Heinrich. Zollner behandelte in seinem Vortrag das Schenkrecht. "Viele Leute überlegen sich, ihre Immobilien, wie zum Beispiel ein Ferienhaus, bereits jetzt weiterzugeben. Grund könnte die Angst vor einer Wiedereinführung der Erbschafts- und Schnekungssteuer sein, durch die zusätzliche Kosten anfallen würden. Außerdem werden durch eine neue Gesetzeslage Schenkungen und Erbschaften ab Mai 2014 empfindlich teurer", erklärt Zollner. Oft gehe es bei solchen Übertragungen auch um das Nutzungsrecht - für den Fall, dass der Schenker das Objekt auch weiterhin nutzen möchte. "Natürlich kann man sich auf das gute Einvernehmen mit den Beschenkten verlassen - aber viele Leute möchten sich zusätzlich absichern, dass man das Objekt auch nutzen möchte", so Zollner. Hier müsse man zwischen dem Wohnungsgebrauchsrecht (der Schenker darf das Objekt zum Eigenbedarf) und dem Fruchtgenussrecht (der Schenker darf das Objekt auch vermieten) unterscheiden.

Heinrich sprach über ein besonders komplexes Thema: Die verschiedenen Steuern, die bei einer Veräußerung anfallen. "Zusammenfassend kann man über dieses Thema aber eines sagen: Lieber vorher einen Anwalt fragen, als später zu viele Steuern zahlen", so Heinrich.

An der anschließeneden Fragerunde beteiligten sich neben den Experten der Alpen Adria-Universität auch noch die Rechtsanwaälte Max Verdino und Robert Suppan sowie die beiden Wirtschaftstreuhänder Bruno Valent und Hermann Huber.

Frage: Wer kann den Verkehrswert einer Liegenschaft feststellen?
Antwort: Es empfiehlt sich, einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beizuziehen.

Frage: Wenn ich pflegebedürftig werde und mein Haus schützen möchte - ist es sinnvoll, es mit einem Veräußerungsverbot zu belegen?
Antwort: Man kann es versuchen - es ist aber möglich, dass das angefochten wird.

Frage: Was umfasst das Fruchtgenussrecht?
Antwort: Wenn man das Fruchtgenussrecht in Anspruch nimmt, kann man mit dem Besitztum verfahren, wie mit dem Eigentum - man darf es allerdings nicht mutwillig beschädigen.

Frage: Wenn sich mehrere Landwirte zusammenschließen um eine Flurbereinigung durchzuführen - macht man das besser auf offiziellem Weg oder privat?
Antwort: Auf privatem Weg zahlt man viel mehr Steuern - wenn das zum Beispiel drei Bauern machen, wird sechs Mal die Grunderwerbssteuer fällig.

Frage: Wenn man kein Einkommen hat und pflegebedürftig wird - wird dann auf das eigene Vermögen zurückgegriffen?
Antwort: Falls man wirklich mittellos ist, werden die Kosten für die Pflege übernommen, der Pflegebedürftige erhält ein minimales Taschengeld. Die Angehörigen zahlen außerdem einen Beitrag - auf eigene Immobilien wird aber nicht zugegriffen.

Frage: Wie kann man etwas an Stiefkinder vererben?
Antwort: Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch greifen soll, muss man ein Testament errichten.

ZITATE

Hermann Huber: "Im Erbrecht haben sich viele Dinge geändert. Etwas zu übergeben sollte man sich genau überlegen - denn auf Dauer ist der Übergebende imm der Schwächere."

Bruno Valent: "Speziell, wenn man einen Betrieb übergibt, sollte man nicht vergessen, für sich selbst vorzusorgen."

Robert Suppan: "Um Erbschaftsstreitigkeiten nach einem Todesfall vorzubeugen, empfiehlt es sich, rechtzeitig Rechtsanwalt und Steuerberater zu konsultieren."

Max Verdino: "Im Erbrecht ist es immer notwendig, individuelle Lösungen zu treffen. Wir beraten - aber Sie entscheiden!"

Johannes Zollner: "An einem Testament sollte man nicht selbst herumbasteln. Es sind oft minimale Formulierungen auf die es ankommt - gehen Sie zum Anwalt Ihres Vertrauens!"

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