Aufgepasst: Neue Regelung für Motorradschein

BEZIRK. Wer vor seinem 24. Geburtstag direkt einen Motorradführerschein der Klasse A erwerben will, muss sich beeilen. „Denn ab 19. Jänner 2013 kann der A-Schein aufgrund der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht nur noch stufenweise und mit zusätzlichen Ausbildungen bzw. Prüfungen erworben werden“, macht Elisabeth Greiderer, Fachvertreterin der Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Tirol, auf die gesetzliche Änderung aufmerksam.

Stichtag für die neue Regelung ist der 18. Jänner 2013. Wer bis zu diesem Zeitpunkt seine A-Ausbildung noch nicht komplett abgeschlossen hat, fällt automatisch in das neue System. Greiderer rät Interessenten deshalb, sich bei einer Tiroler Fahrschule direkt zu informieren, welche Möglichkeiten bestehen, noch rechtzeitig mit einem Kurs zu beginnen und die notwendigen Prüfungen zu absolvieren. Wer erst im Herbst 2012 mit der Führerscheinausbildung beginnt, kann diese unter Umständen nicht fristgerecht abschließen. Neben der Dauer für die Absolvierung der Theorie- und Praxiseinheiten sollten auch Zeitpuffer für Prüfungstermine wie etwaige Wiederholungsprüfungen oder witterungsbedingte Fahrprüfungsverschiebungen einkalkuliert werden. Es sei auch zu berücksichtigen, dass Fahrkurse jahreszeitbedingt im Spätherbst und Winter oft schwierig durchzuführen sind. „Wenn es schneit, wird’s oft nichts mit den Fahrstunden“, bringt Greiderer die Problematik auf den Punkt.

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