„Historische Aufarbeitung nötig“

STUBAI (lg). „Die Mitglieder der Agrargemeinschaft hätten schon vor fünf Jahren befragt werden müssen – lange bevor man nach Wien geht“, steht für Georg Danzl, Obmann der Plattform Agrar, fest. Für ihn sei das als Verfahrensfehler zu werten, der laut Gesetz alle nachfolgenden Erkenntnisse und Urteile nichtig mache. Die heiß diskutierten und viel zitierten Erkenntnisse des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes seien außerdem nur Erkenntnisse und keine Urteile, „umzusetzen hat in dieser Angelegenheit die Agrarbehörde!“

„Enteignung der Agrarier“
„Bei Licht betrachtet handelt es sich dabei um einen politischen Willen“, so Danzl, „weil das Geld in den Gemeinden knapp wird, bilden sich manche Leute jetzt ein, die Agrargemeinschaften enteignen zu müssen!“ Bei der Verhandlung der vergangenen Woche durfte GR Danzl nicht dabei sein. Das schlechte Gesprächsklima gründete für ihn u.a. auf dem Antrag des Bürgermeisters, von dem nicht alle Gemeinderäte informiert gewesen seien. Den BürgerInnen würde im Agrar-Streit indes nur vorgegaukelt, dass der Grund ihnen gehöre. Das Problem liegt für ihn ganz klar in der jahrelangen Untätigkeit der Behörden: „Drei Jahre und sieben Monate wurde nichts getan, jetzt wird mit dem Erkenntnis ganz Tirol an der Nase herumgeführt!“ Eine historische Aufarbeitung ist für ihn seit dem ersten Erkenntnis aus dem Jahre 1982 fällig.

Besonders erfreut zeigte sich der Obmann der Plattform Agrar über das erst kürzlich erschienene Buch „Die Agrargemeinschaften Westösterreichs“. Bei der Präsentation dieses zweiten Bandes des gemeinsam mit der Agrar West initiierten Buches fand Autor und Rechtswissenschafter Fritz Raber klare Worte zu den Höchstgerichtserkenntnissen und sprach von einem „verunglückten Verfassungsgerichtshoferkenntnis“ und „verfassungswidrigen Enteignungen im Agrargesetz“. Landtagspräsident Herwig van Staa betonte bei der Präsentation, dass man nicht alle Agrar-Fälle über einen Kamm scheren könne und jede Angelegenheit einzeln zu prüfen sei.

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