Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Bergwacht ermöglicht Gartenabfall-Entsorgung im AWZ Mieders
- Sortierung nach Grob und Fein ist wichtig!
- Foto: TBW Est. Stubai
- hochgeladen von Tiroler Bergwacht - Einsatzstelle Stubai
STUBAI. In den häuslichen Gärten im Stubaital ist die Frühjahrsarbeit in vollem Gange. Die dabei anfallenden Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt, Laub, Gras und Grünschnitt können zu den üblichen Öffnungszeiten der Recyclinghöfe kostenlos abgegeben werden. Bitte beachtet dazu die entsprechenden Hinweise in den Gemeindezeitungen und Gemeinde-Webseiten.
Bergwacht Stubai übernimmt
Heuer ab Samstag, 25. April 2026 bis Samstag, den 31. Oktober 2026 übernimmt die Tiroler Bergwacht – Einsatzstelle Stubai zusätzlich wieder jeden Samstag zwischen 14 und 17 Uhr die Annahme von Gartenabfällen sowie die Abholung von Kompost in üblichen Haushaltsmengen!
Damit können die BürgerInnen von Fulpmes, Mieders, Schönberg i. St. und Telfes gleich ihre Gartenabfälle am Wochenende ordnungsgemäß entsorgen und das verrottende Material muss nicht tagelang zwischengelagert werden. Bitte macht davon Gebrauch!
ACHTUNG!
Die Anlieferung anderer Abfälle ist an Samstagen nicht möglich!
Kompost in hoher Güte
Im AWZ Mieders/Mussmann, Gewerbepark 1, wird das angelieferte biogene Material in mehreren Arbeitsschritten zu hochwertigem Kompost verarbeitet, der sich bestens zur Düngung von Blumenbeeten, Gemüsegärten etc. eignet. Es ist also schade um jeden Kubikmeter unsachgemäß entsorgten Bio-Abfalls!
Bitte das Biomaterial entsprechend der Hinweisschilder (braun und grün) abladen. Die Unterscheidung zwischen grobem und feinem Material ist wichtig, da bei Grobmaterial eine größere Maschine zum Einsatz kommt bzw. mehrere Arbeitsschritte notwendig sind!
Gesetzliche Grundlage
Gartenabfälle gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht in freier Natur entsorgt werden. Oft meinen Gartenbesitzer, man fügt der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottendes Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch auch bei biogenen Abfällen kein Kavaliersdelikt:
Diese Art der Entsorgung ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz widerrechtlich und kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen – also bitte ordnungsgemäß abliefern!
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