Tischtennis 3. Nachwuchs-Superliga 2014/2015

3. Nachwuchs-Superliga 2014/2015
Termin: Samstag, 24.01.2015, Beginn: 13:00 Uhr, Halleneröffnung: 12:00 Uhr
Sonntag, 25.01.2015, Beginn: 09:00 Uhr, Halleneröffnung: 08:00 Uhr
Veranstalter: Österreichischer Tischtennis Verband
Ausrichter: Tiroler Tischtennis-Verband

Schulzentrum Fulpmes,
(2 Turnsäle übereinander)
Neue Sporthalle Hauptschule 6166 Fulpmes,Tangelplatz 3

KUFSTEIN ARENA
(20 Tische, je nach Teilnehmerzahl eventuell 2. Halle mit 5 Tischen zusätzlich)
6330 Kufstein, Fischergries 30 6322 Kirchbichl, Ulricusstraße 20
Kontakt
Johann Tembler 0664-5333411 j.tembler@gmx.at
Herman Moser 0664-6623550 he.moser@aon.at hermann.moser@a1teleko
m.at
Siegfried Vorauer 0660-5282774 05332-87192 sigfried.vorauer@chello.at
OSR
Karl-Heinz Staudt Gr. 1/2
Gerhard Walch Gr. 3/4
Daniel Marek (Samstag)
Florian Moser (Sonntag)
Dr. Bernhard Schmelzer
________________________________________________________
Österreichischer Tischtennis Verband • Austrian Table Tennis Association
Prinz Eugen Str. 12 • A-1040 Wien • +43 1 5052805 • tt@oettv.org • www.oettv.org
Absagen
Werner Prazsky (0676-7933378)
Austragungsart Gruppen
14 Startplätze pro Gruppe. Spielsystem wie in den Bestimmungen festgelegt.
Einsteiger
Getrennt nach Altersgruppen. Bei weniger als 8 Nennungen pro Altersklasse können
Altersgruppen zusammengelegt werden. Spielmodus wird abhängig vom Nennergebnis durch den Nachwuchs-Ausschuss festgelegt.
Nachwuchs-Ausschuss-Delegierte
Werner Prazsky, Mathias Neuwirth
Schiedsrichter
Für die Gruppen 1 und 2 männlich und Gruppe 1 weiblich stellt der Ausrichter Schiedsrichter.
Für alle anderen Gruppen gilt, dass jede/r Spieler/in durch Aufforderung der Turnierleitung als
Schiedsrichter eingesetzt werden kann.
Nennungen
Nennungen der teilnahmeberechtigten Aktiven sind von den Landesverbänden über die ÖTTV-Homepage (http://xttv.oettv.info/dv/) elektronisch abzugeben.
Das Nenngeld ist in der Höhe von € 35.- pro Spieler/in vor Beginn an den Ausrichter zu bezahlen.
Im Falle von Absagen, die vor Durchführung der Auslosung im Büro des ÖTTV einlangen, entfällt das Nenngeld. Beim Nichtantreten ohne Verständigung an die Delegierten des Nachwuchs-Ausschusses sowie die Verantwortlichen des jeweiligen Austragungsortes bis spätestens 10:00 Uhr am Tage des Beginnes der Nachwuchs-Superliga ist eine Strafe in Höhe von € 100.- durch den zuständigen Landesverband zu begleichen. Die Strafe ist an den Ausrichter weiterzuleiten.
Nennschluss
Freitag, der 16.01.2015 (http://xttv.oettv.info/dv/)
Setzungen
Die Setzung innerhalb der Vorrundengruppen erfolgt nach dem Schlangensystem und wird
durch den Nachwuchs-Ausschuss vorgenommen. Bei Nichtteilnahme und rechtzeitiger
Absage (bis spätestens 10:00 Uhr vor Turnierbeginn) wird neu ausgelost. Dabei ist auch auf
den Turniermodus Rücksicht zu nehmen. Ein sich daraus ergebender Aufstieg wird zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt. Der Ausrichter ist verpflichtet die neue Auslosung bis eine
Stunde vor Turnierbeginn auszuhängen und Kopien für die Spieler dieser Gruppe sowie deren Betreuer bereitzustellen.
Österreichischer Tischtennis Verband • Austrian Table Tennis Association
Prinz Eugen Str. 12 • A-1040 Wien • +43 1 5052805 • tt@oettv.org • www.oettv.org
Startnummern
Die Teilnehmer der Gruppen 1 und 2 männlich sowie die Teilnehmerinnen der Gruppe 1
weiblich sind verpflichtet Startnummern zu tragen. Eine Startnummernzuordnung ist mit den
Wandrastern anzubringen.
Preise
Die drei Erstplatzierten jeder Gruppe erhalten Pokale des Ausrichters.
Schlägerkleben, Beläge
Zur Anbringung von Schlägerbelägen auf dem Schlägerblatt sind ausschließlich Klebstoffe zu
verwenden, die keine gesundheitsschädlichen Lösungsmittel enthalten. Ebenso dürfen Schlägerbeläge nicht chemisch oder physikalisch behandelt werden. Somit ist auch der Gebrauch von so genannten „Boostern“ oder „Tunern“ unzulässig. Zuwiderhandelnde werden durch den Oberschiedsrichter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
Aufgrund möglicher Schlägerkontrollen sind alle Aktiven angehalten einen Ersatzschläger mitzubringen.
Anti-Doping-Bestimmungen
Für den ÖTTV gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der ITTF, des Bundes-
Sportfördergesetzes und des österreichischen Anti-Doping-Gesetzes. Insbesondere
verpflichten sich mit Abgabe der Nennung der/die betreffende Aktive und der betreffende
Verein, die Anti-Doping-Bestimmungen des ÖTTV zu akzeptieren (www.nada.at).

Zuschauer sind herzlich willkommen - Eintritt frei!!

Wann: 24.01.2015 13:00:00 Wo: Turnhalle , Tanglpl., 6166 Fulpmes auf Karte anzeigen
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