Selbstständigkeit und Würde
Es kann jeden treffen, und dennoch wird dem Thema Barrierefreiheit nicht genug Beachtung geschenkt. GÜSSING (jv). Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben. Gebäude wie zum Beispiel Schulen oder Amtsgebäude müssen für alle Mitmenschen – somit also auch für Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Mitmenschen - zugänglich sein. Wir haben uns deshalb umgesehen, wie es in öffentlichen Gebäuden in den...