§26 Kurs gem. KF-Gesetz für Jahresfischerkartenbewerber in Kärnten
Die Kärntner Fischereivereinigung hält auch heuer wieder §26-Kurse gem. Kärntner Fischerei Gesetz ab. Diese Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach Absolvierung des Kurses erhält jeder teilnehmende Petrijünger eine Bestätigung, die ihn berechtigt, im Bundesland Kärnten die Jahresfischerkarte zu kaufen. Nur mit dieser Jahrsfischerkarte ist dann der Erwerb des Jahresfischereierlaubnisscheines möglich und der Ausübung des Angelsports steht nichts mehr im Wege. Die heurigen Termine sind:...