ÖGB Kirchdorf
Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen
ÖGB-Regionalsekretär Hubauer: Bei Dienstverhinderung muss Entgelt weiterbezahlt werden. BEZIRK KIRCHDORF. „Die Hitzewelle bringt auch immer Unwetter mit sich. Wer aufgrund eines solchen Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, erklärt ÖGB-Sekretär Andreas Hubauer. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des...