Vorübergehende Einstellung der ersten anwaltlichen Auskunft
Die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern wird beginnend mit November 2015 vorübergehend weitgehend eingestellt. Der österreichische Rechtsanwaltskammertag informierte kürzlich darüber, dass die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern österreichweit vorübergehend eingestellt wird. Der Grund dafür liegt im Umstand, dass die Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes, die den Entlohnungsanspruch der Rechtsanwälte bestimmen, seit dem Jahr 2008 nicht...