Arbeitsrecht im Urlaub
Sommerzeit ist Reisezeit. Völlig vergessen sollte man Arbeitsrechtliches aber trotzdem nicht. VÖCKLABRUCK. Damit am Arbeitsplatz keine bösen Überraschungen warten, klärt Martina Obermaier von der Arbeiterkammer Vöcklabruck die häufigsten Irrtümer zum Thema Urlaub. "Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Wochen Urlaub", erläutert Obermaier. Der Anspruch gilt auch für Teilzeitarbeitende und geringfügig Beschäftigte. Wann der Urlaub angetreten wird, muss zwischen Arbeitnehmer und...