Sterbehilfe
Verbot der Hilfe zur Selbsttötung ist verfassungswidrig
Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, ist verfassungswidrig. Verfassungsgerichtshof kippt § 78 StGB. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis (G 139/2019) festgestellt, dass das generelle Verbot des § 78 StGB, jegliche Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, verfassungswidrig ist. Ein solches ausnahmsloses Verbot verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. „Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu...