Beihilfe zum Suizid

Beiträge zum Thema Beihilfe zum Suizid

Podiumsdiskussion zum Thema "assistierter Suizid" im Alten Widum in Landeck: Angelika Stegmayr (Diözese Innsbruck), Kathrin Hörschläger (Heimleitung Gemeindeverband Stanzertal), Sr. Mag. Dr. Barbara Flad (Leitung Krankenhausseelsorge Zams), Dr. Daniel Mederle (Anästhesie, operative Intensivmedizin am Krankenhaus Zams, Teil des mobilen Palliativteams), Dr. Elisabeth Medicus (langjährige Ärztliche Direktorin Tiroler Hospiz Gemeinschaft) und Martina Pfandler (Alter Widum Landeck) (v.li.). | Foto: Siegele
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Podiumsdiskussion
Assistierter Suizid als vielschichtiges Thema

LANDECK (sica). Mit dem Jahreswechsel wurde die Sterbehilfe neue geregelt: Seit 1. Jänner 2022 ist assistierter Suizid mit einigen Regelungen für schwerstkranke Personen möglich. Vorab fand im Alten Widum eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema statt.  Hilfe bei Suizid nicht mehr strafbarSeit dem Jahreswechsel gibt es eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich welche festlegt, dass es künftig nicht mehr strafbar ist, einer schwerst- oder unheilbarkranken Person beim Suizid...

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Graz ist Menschenrechtsstadt: Eine neue Vfgh-Entscheidung würde laut zweier Graz-Bürgermeister die Menschenrechte schwächen. | Foto: Graz Tourismus/Harry Schiffer
Aktion 4

Beihilfe zum Suizid: Nagl und Stingl kritisieren Vfgh-Entscheid

Im Jahr 2001 hat sich Graz als erste europäische Stadt mittels eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses zur "Menschenrechtsstadt" erklärt. Geht es nach dem damaligen Bürgermeister Alfred Stingl und seinem seit 2003 amtierenden Nachfolger Siegfried Nagl, so werden diese Menschenrechte durch eine Ende des vergangenen Jahres getroffene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes torpediert. Vor Kurzem haben die beiden "Menschenrechtsstadt-Bürgermeister" eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel...

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Andreas Lischka pixabay

Sterbehilfe
Verbot der Hilfe zur Selbsttötung ist verfassungswidrig

Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, ist verfassungswidrig. Verfassungsgerichtshof kippt § 78 StGB. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis (G 139/2019) festgestellt, dass das generelle Verbot des § 78 StGB, jegliche Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, verfassungswidrig ist. Ein solches ausnahmsloses Verbot verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. „Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst auch das Recht des Sterbewilligen, die Hilfe eines dazu...

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  • Wilhelm Margula

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