Güssings Bezirkshauptmann steht Versetzung bevor
Das Gericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Güssinger Bezirkshauptmanns Johann Grandits gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs zurückgewiesen. Grandits war 2012 zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er Hinweise auf Scheinanmeldungen von ungarischen Schülen in mehreren Orten ignoriert habe, hieß es im ORF Burgenland. Gelingt Grandits keine gerichtliche Diversion und wird das Urteil endgültig rechtskräftig, steht ihm eine Versetzung bevor. Grandits...