Brandgefahr

Beiträge zum Thema Brandgefahr

Die Verordnung zur besonderen Brandgefahr in Wald und dessen Umgebung wurde aufgehoben. | Foto: stock.adobe.com - tech_studio

Waldbrandgefahr
Verordnung zu besondern Waldbrandgefahr aufgehoben

Mit sofortiger Wirkung wurde die Verordnung zu Vorbeugungsmaßnahmen bei besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich aufgehoben.  FELDKIRCHEN. Mit 31. März wurde heuer von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen aus eine Verordnung zu Vorbeugungsmaßnahmen bei besondere Brandgefahr erlassen. Damit war jegliches Feueranzünden sowie auch das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengsten verboten. Diese besondere Brandgefahr ist aber nun im Bereich des Bezirkes Feldkirchen...

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Im Jahr 2016 starben 30 Menschen bei Bränden im eigenen Zuhause | Foto: Pixabay

Richtiges Verhalten im Brandfall (mit Liste der Notrufnummern)

Laut einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sind die Österreicher schlecht für den Brandfall gerüstet. KÄRNTEN. Ein Brand in den eigenen vier Wänden sollte nicht unterschätzt werden, denn jährlich sterben etwa 25 bis 30 Prozent der Personen bei Bränden zu Hause. Armin Kaltenegger, Leiter des Forschugnsbereichs  Rauchmelder, Feuerlöscher und die richtigen Fluchtwege können in solchen Fällen lebensrettend sein. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sind die Österreicher...

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Erhöhte Brandgefahr aufgrund der Trockenheit: Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten | Foto: Friessnegg

Erhöhte Brandgefahr: Feuermachen im Wald und waldnahen Gebieten verboten!

Aufgrund der Trockenheit ist das Feuermachen im gesamten Waldgebiet sowie in dessen Gefährdungsbereich bis auf Widerruf verboten! BEZIRK FELDKIRCHEN.  Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen verordnet  Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr, gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975. Strafe bei Zuwiderhandeln Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen...

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Feuerverbot: BH Feldkirchen hebt die Verordnung auf

Erhöhte Brandgefahr ist im Freien nicht mehr gegeben. Die BH Feldkirchen hebt das Feuerverbot auf. BEZIRK FELDKIRCHEN. Die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist im Bereich des Bezirkes Feldkirchen nicht mehr gegeben. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 20. Juni 2017, Zl. FE19-ALL-207/2011 (022/2017), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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Brandgefahr: Ab sofort ist jegliches Feuerentzünden im Wald und waldnahen Gebieten verboten | Foto: Cernic
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Waldbrandgefahr: BH Feldkirchen erlässt zum zweiten Mal in diesem Jahr Verordnung

Trockenheit erhöht die Brandgefahr in Wäldern. BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (das heißt alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Vorsicht beim Wegwerfen Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände...

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