Waldbrandgefahr
Verordnung zu besondern Waldbrandgefahr aufgehoben
Mit sofortiger Wirkung wurde die Verordnung zu Vorbeugungsmaßnahmen bei besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich aufgehoben. FELDKIRCHEN. Mit 31. März wurde heuer von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen aus eine Verordnung zu Vorbeugungsmaßnahmen bei besondere Brandgefahr erlassen. Damit war jegliches Feueranzünden sowie auch das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengsten verboten. Diese besondere Brandgefahr ist aber nun im Bereich des Bezirkes Feldkirchen...