Brauchtumsfeuer zweimal jährlich erlaubt
Nur zwei Mal im Jahr sind sogenannte Brauchtumsfeuer erlaubt: am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. Wilhelm Himmel, Nachhaltigkeitskoordinator der Steiermark: „Beim Brauchtumsfeuer dürfen nur trockene biogene Materialien wie zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Ansonsten gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot." Biogene Materialien gehören grundsätzlich in den Biomüll oder in die Einzel- bzw. Gemeinschaftskompostierung. Ein...