Brauchtumsfeuer zweimal jährlich erlaubt
Verbrennen von Abfällen wird mit Geldstrafen sanktioniert. Maximal zwei Mal im Jahr sind sogenannte Brauchtumsfeuer in den Feinstaubsanierungsgebieten erlaubt: Am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. Ingrid Winter, Leiterin des Referates Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit beim Land Steiermark: „Für Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich nur trockene biogene Materialien wie zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt verbrannt werden. Es darf zu keiner Rauch- oder Geruchsentwicklung kommen....