Neue Coronamaßnahmen ...
In Supermärkten gilt ab Mittwoch 15. September wieder eine FFP2-Maskenpflicht
Egal ob geimpft, genesen oder getestet – Wir müssen wieder eine FFP2-Maske anlegen, etwa in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien oder in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Und auch in der Kirche wo bis heute ein Mund-Nasen-Schutzes (MNS) genügte ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Grundsätzlich herrscht ab morgen überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen...