Neue Coronamaßnahmen ...
In Supermärkten gilt ab Mittwoch 15. September wieder eine FFP2-Maskenpflicht
Egal ob geimpft, genesen oder getestet – Wir müssen wieder eine FFP2-Maske anlegen, etwa in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien oder in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Und auch in der Kirche wo bis heute ein Mund-Nasen-Schutzes (MNS) genügte ist eine FFP2-Maske verpflichtend.
Grundsätzlich herrscht ab morgen überall dort FFP2-Maskenpflicht, wo bisher ein Mund-Nasenschutz erforderlich war. Also etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, am Postamt und in öffentlichen Verkehrsmittel.
Was für Ungeimpfte gilt:
Im gesamten Handel, der nicht oben geregelt ist (also etwa Kleidung, Schuhgeschäfte usw.) gilt für Ungeimpfte FFP2-Maskenpflicht.
Und für Kultureinrichtungen wie Museen oder Bibliotheken. Auch dort müssen Menschen ohne Impfung oder Genesungsnachweis eine FFP2-Maske tragen.
Archiv: © Robert Rieger
Fotos: © Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger
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