Wildwuchs bleibt verboten
Die neue Plakatierungsverordnung sorgt noch immer für Diskussionen. REUTTE (lr). Dass, das Plakatieren in Reutte neuerdings nur noch an sechs Litfassäulen möglich sein soll, ist für viele ein Streitthema. Seit 1. Juni gilt formalrechtlich die Plakatierverordnung für die Marktgemeinde Reutte. Hintergrund dieser Verordnung war es, den „Wildwuchs“ an Plakaten in der Marktgemeinde einzudämmen. Gegenstimmen sehen in dieser Verordnung allerdings ein „über das Ziel hinausschießen“. So auch Graziella...