Wildwuchs bleibt verboten

Trotz Verordnung werben Betriebe und Vereine noch immer mit Plakaten.
  • Trotz Verordnung werben Betriebe und Vereine noch immer mit Plakaten.
  • hochgeladen von Elisabeth Rosen

REUTTE (lr). Dass, das Plakatieren in Reutte neuerdings nur noch an sechs Litfassäulen möglich sein soll, ist für viele ein Streitthema. Seit 1. Juni gilt formalrechtlich die Plakatierverordnung für die Marktgemeinde Reutte.

Hintergrund dieser Verordnung war es, den „Wildwuchs“ an Plakaten in der Marktgemeinde einzudämmen. Gegenstimmen sehen in dieser Verordnung allerdings ein „über das Ziel hinausschießen“. So auch Graziella Herzog, Bezirksstellenleiterin der WKO: „Da diese Plakatierverordnung maßgeblich Marketing- und Werbeaktivitäten aller Mitglieder betrifft, somit auch Arbeitsplätze, wäre es im Sinne einer konstruktiven Herangehensweise definitiv vorteilhaft gewesen, die Wirtschaftskammer in die Beratungen vorweg einzubinden, zu kommunizieren und somit einen goldenen Weg der Mitte zu finden.“

Unternehmer Hans Schweiger meint: „Sind die befürwortenden Kommunalpolitiker allenfalls Nutznießer oder gar Betreiber der Litfaßsäulen und Großwerbeflächen? Das Strafgeld kommt in die Kassen des Landes, zur Umverteilung. Anderen Sinn sehe ich in dieser Verordnung nicht. Und will man den Bezirkshauptort mit mehr Leben füllen, ist das bestimmt der falsche Weg.“

Aufgrund dieser Bedenken wurde vergangenen Donnerstag bei der Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Reutte ein Dringlichkeitsantrag des Teams Leben und der Grünen eingebracht. Sie forderten die Aufhebung der Plakatierungsverordnung, da sie der Meinung sind, Betriebe, Vereine und soziale Einrichtung würden durch die Verordnung massiv benachteiligt.

Jedoch wurde der Antrag abgelehnt. „Diese Verordnung wurde beschlossen. Sie bleibt solange aufrecht bis eine neue ausgearbeitet wurde,“ erklärt Vizebürgermeister Dietmar Kohler die Gegenstimmen seiner Liste.

Akzeptiert ist die Verordnung jedoch noch nicht - Betriebe und Vereine plakatieren nach wie vor in der Marktgemeinde.

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