E-Oldtimer-Gesetz
Mobilitätsministerium plant Änderung für faire Bedingungen
Nach Kritik der Wirtschaftskammer Wien an der Rechtslage für „E-Oldtimer“ erklärt das Bundesministerium für Mobilität gegenüber MeinBezirk, dass die gewerbliche Personenbeförderung mit solchen Fahrzeugen durch eine Gesetzesänderung künftig dem Gelegenheitsverkehrsrecht unterliegen könnte. ÖSTERREICH/WIEN. Man kennt sie vorwiegend aus Wien: „E-Oldtimer“, die etwa Touristinnen und Touristen zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten befördern. Kürzlich kritisierte die Wirtschaftskammer Wien (WK Wien)...