Energieausweis ist Pflicht
Mit dem Energieausweis kann schnell zwischen guten und schlechten Gebäuden unterschieden werden. PUCHENAU. Seit 1. Dezember 2012 gilt in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG). Das EAVG sieht vor, dass bei jedem Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden der Verkäufer dem Käufer bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat. Typenschein der Immobilie "Der Energieausweis ist der Typenschein der jeweiligen Immobilie. Er gibt Auskunft über...