Energieausweis ist Pflicht

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PUCHENAU. Seit 1. Dezember 2012 gilt in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG). Das EAVG sieht vor, dass bei jedem Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden der Verkäufer dem Käufer bis spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen hat.

Typenschein der Immobilie
"Der Energieausweis ist der Typenschein der jeweiligen Immobilie. Er gibt Auskunft über Energie und Effizienz", erklärt der zertifizierte Energieeffizienzbeauftragte Klaus Prüller aus Puchenau. Der Energieausweis für Wohngebäude enthält neben den allgemeinen Daten zum Gebäude den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf und Endenergiebedarf. "Ebenso enthalten sind Empfehlungen für Maßnahmen zum Erreichen der nächst besseren Energieklasse, bzw. Erreichen des Neubau-Standards", so Prüller. Energieausweise müssen für alle Arten von Gebäuden, mit wenigen Ausnahmen, ausgestellt werden.
Die Preise für einen Energieausweis sind unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vorab Vergleichsangebote einzuholen. Laut Arbeiterkammer Oberösterreich dürfen diplomierte Architekten, Baumeister, Bauingenieure und Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss, aber auch Installateure für Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik Energieausweise ausstellen.

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