EU-Verordnung: Rundum-Service für Fluggäste mit Handicap
Menschen mit Behinderung steht bei Flügen ein „Rundum-Service“ zu. Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Fluggastrechteverordnung mit klaren Vorgaben halten. ÖSTERREICH. Menschen mit Behinderung steht bei Flügen ein „Rundum-Service“ zu, heißt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die seit 2006 geltende EU-Fluggastrechteverordnung gibt Airlines hierfür klare Vorgaben. Abhol- und Begleitservice Sie sollten an der Information abgeholt, zum Check-in gebracht und durch sämtliche...