Die EU oder die Abhandlung von Rechtsbruch und Rechtsbiegung
Zunächst möchte ich mit den Russlandsanktionen und deren rechtlicher Einschätzung beschäftigen: Wirtschaftssanktionen ohne Beschluss der UNO bzw. der Welthandelsorganisation sind völkerrechtswidrig auch wenn dies die USA-hörigen Machthaber Europas nicht wahrhaben wollen. Die EU ist als Mitglied der WTO völkerrechtlich verpflichtet deren Bedingungen und Verfahrensvorschriften bedingungslos einzuhalten. Dies hat sie durch die verhängten Sanktionen eindeutig verletzt, weshalb in der Zwischenzeit...