Berg- und Naturwacht Weiz
Der Wald ist keine Motocross-Strecke
Trotz Fahrverbots sind immer mehr Motorrad- und Endurofahrer auf und abseits von Waldwegen unterwegs. Jede Person hat gemäß Forstgesetz das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten. Dieses Betretungsrecht umfasst allerdings nicht das Recht des Befahrens mit Kraftfahrzeugen oder dergleichen. RAUM WEIZ. Nichts spricht gegen das Fahren auf behördlich genehmigten Strecken. Doch jegliches Befahren von Waldflächen, einschließlich der Forststraßen und sonstiger Waldwege, ist verboten. Leider...