Forstgesetz

Beiträge zum Thema Forstgesetz

Foto: panthermedia.net/ValentynVolkov
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Anhaltende Trockenheit
Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft

Wie die Bezirkshauptmannschaft Braunau informiert, tritt heute, am 15. März 2022, im Bezirk Braunau die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. BEZIRK BRAUNAU. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist damit jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald...

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  • Barbara Ebner
Fühlt sich wohl im Kobernaußerwald: Der scheue Auerhahn. | Foto: Bezirksjagdausschuss Braunau
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Erholen ohne zu stören

Der Wald ist ein Paradies für Erholungssüchtige. Das freie Betretungsrecht hat jedoch Grenzen. BEZIRK (ebba). Braunau ist ein waldreicher Bezirk, wo sich viele Tiere wohl fühlen. Vor allem im großflächigen Kobernaußerwald, der vielen Arten willkommene Rückzugsflächen bietet. So finden sich hier unter anderem Hirsch, Reh, Feldhase, Fuchs, Dachs, Marder und Iltis sowie Fasan, Rebhuhn und Mäusebussard. Aber auch "Exoten" wie der Waschbär, der Marderhund und der Goldschakal leben in unseren...

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  • Barbara Ebner
Keine Rücksicht: Motocrossfahrer stellen für die im Wald lebenden Wildtiere einen großer Stressfaktor dar. | Foto: Ron Hilton/Fotolia
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Gast in der Natur, aber nicht König

Der Wald ist ein Paradies für Erholungssüchtige. Das freie Betretungsrecht hat jedoch Grenzen. BEZIRK (ebba). Vor allem in der Übergangszeit vom Sommer zum Herbst suchen Menschen in ihrer Freizeit gerne den Wald auf, um sich dort zu erholen oder ihren Hobbys nachzugehen. Nach Paragraf 33, Absatz 1 Forstgesetz 1975 (ForstG) darf jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten. Also wer joggen, spazieren gehen oder wandern will, kann dies ohne Probleme tun. Aber es ist nicht alles erlaubt. Wieder-...

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  • Barbara Ebner

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