Anhaltende Trockenheit
Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft

Foto: panthermedia.net/ValentynVolkov
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Wie die Bezirkshauptmannschaft Braunau informiert, tritt heute, am 15. März 2022, im Bezirk Braunau die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft.

BEZIRK BRAUNAU. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist damit jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Übertretungen werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2022 außer Kraft.

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